ZIP 2006, 493
Der Rechtsverlust gemäß § 28 WpHG bei Verletzung der kapitalmarktrechtlichen Meldepflichten – zugleich eine Untersuchung zu § 20 Abs. 7 AktG und § 59 WpÜG
Das Wertpapierhandelsgesetz sieht den Verlust der Rechte vor, die dem Inhaber von Aktien zustehen, wenn gegen Meldepflichten über die Höhe der Beteiligung an einer börsennotierten Aktiengesellschaft verstoßen wird. Diese strenge Rechtsfolge war lange Zeit von den Beteiligten nicht ernst genommen worden. Es handelte sich weitgehend um „totes Recht“. Das hat sich durch einige Vorgänge in der jüngeren Zeit verändert. Die Beteiligten sind hierdurch nachhaltig beunruhigt, weil die Voraussetzungen der Meldepflicht vielfach zweifelhaft, die Rechtsfolgen aber überaus schwerwiegend sein können. Der Beitrag nimmt dies zum Anlass, sich auf der Grundlage der jüngsten Entwicklung und der Erfahrungen aus der Praxis mit der Reichweite des Rechtsverlusts sowie mit den Möglichkeiten einer (teilweisen) nachträglichen Schadensbegrenzung auseinander zu setzen.
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- Dr. iur., LL.M. (Berkeley), Attorney at Law (New York), Rechtsanwalt im Frankfurter Büro der Kanzlei Hengeler Mueller
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- Dr. iur., Universitätsprofessor an der TU Darmstadt; Direktor des Instituts für deutsches und internationales Recht des Spar-, Giro- und Kreditwesens an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
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