ZIP 2013, 516
Leitsätze der Redaktion:
1. Mandatsverträge zwischen einer AG und der Anwaltssozietät eines Aufsichtsratsmitglieds verstoßen gegen § 113 AktG, wenn der Beratungsgegenstand in den Aufgabenbereich des Aufsichtsrats fällt.
2. Die Erstellung eines Leitfadens für den Leiter der Hauptversammlung der AG fällt in den Aufgabenbereich des Aufsichtsrats.
3. Die AG trifft die Darlegungs- und Beweislast, dass der Beratungsgegenstand nicht in den Aufgabenbereich des Aufsichtsrats fällt.
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