RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln0723-9416Zeitschrift für WirtschaftsrechtZIP2013Aktuell82
OLG Düsseldorf: Keine Befreiung stromintensiver Unternehmen von Netzkosten
§ 19 Abs. 2 StromNEV, der die Befreiung stromintensiver Unternehmen von den Netzkosten regelt, ist nichtig. Das hat das OLG Düsseldorf am 6.3.2013 (VI-3 Kart 14/12 [V], 43/12 [V], 49/12 [V], 57/12 [V], 65/12 [V]) entschieden. Es hat deshalb die aufgrund dieser VO erlassenen Ausführungsbestimmungen der BNetzA aufgehoben.
Das EnWG enthalte keine ausreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Befreiung von den Netzentgelten. Es erlaube in der derzeit geltenden Fassung nur, durch eine VO die Methode zur Berechnung der Entgelte, das „Wie“, festzulegen, nicht aber eine vollständige Befreiung von den Netzentgelten, das „Ob“, durch eine VO zu bestimmen. Außerdem sei die vollständige Netzbefreiung für stromintensive Unternehmen schon nicht formell ordnungsgemäß zustande gekommen, weil die Änderung der VO durch den Bundestag mit einem nicht mit der Regelung in Zusammenhang stehenden Gesetz verabschiedet worden sei. Im Übrigen sei eine vollständige Befreiung von den Netzentgelten aus Gleichheitsgründen nicht zulässig.