ZIP 1985, 759
Leitsatz der Redaktion:
Verfügt die Deutsche Bundespost die Sperrung der Fernmeldeeinrichtung eines Gemeinschuldners, ist dieser Verwaltungsakt wegen fehlerhafter Ermessensausübung rechtswidrig, wenn der Konkursverwalter seine Bereitschaft zur Zahlung eines Vorschusses auf die künftigen Gebührenforderungen bekundet hat.
Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.