ZIP 2006, 557
Leitsatz des Gerichts:
Das Angebot einer Bank, die den Beitritt ihres Kunden zu einem geschlossenen Immobilienfonds finanziert hat, auf Abschluss eines Vergleichs gegenüber dem Kunden unter Hinweis auf „Grundsatzurteile“ eines Oberlandesgerichts ist nicht irreführend im Sinne der Anfechtungsvorschrift des § 123 BGB, wenn das Angebotsschreiben deutlich macht, dass die Urteile nicht rechtskräftig sind und auch nicht alle möglichen Zweifels- und Streitfragen betreffen.
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