ZIP 1986, 833
Amtliche Leitsätze:
1. Auch konkludente Individualabreden können Formularbestimmungen verdrängen.
2. Eine AGB-Bestimmung, in der sich eine Hypothekenbank für die Annahme eines Darlehensantrags generell eine Frist von 6 Wochen vorbehält, verstößt gegen § 10 Nr. 1 AGBG.
3. Läßt sich eine Hypothekenbank in ihren AGB nach einer bindenden Darlehenszusage Bereitstellungszinsen von 0,25 % pro Monat versprechen, so bestehen dagegen auch dann keine Bedenken, wenn die Darlehensauszahlung von vornherein erst für einen wesentlich späteren Zeitpunkt zu erwarten ist.
ZIP 1986, 834
4. Zur Höhe einer pauschalen Nichtabnahmeentschädigung in den AGB einer Hypothekenbank.
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