ZIP 1986, 853
Leitsatz des erkennenden Gerichts:
Erstattungsansprüche der Bundesanstalt für Arbeit wegen Kranken- und Rentenversicherungsbeiträgen, die sie für Zeiten geleistet hat, in denen der Konkurs über das Vermögen des Arbeitgebers bereits eröffnet war, der Arbeitnehmer aber aus seinem (noch) nicht rechtswirksam beendeten Arbeitsverhältnis Ansprüche auf Arbeitsentgelt hatte, sind Masseschulden (Abgrenzung zu BSG, Urt. v. 26.8.1982 – 10 RAr ZIP 1986, 85421/81, ZIP 1982, 1462 mit Anm. Kübler = SozR 4100 § 160 Nr. 4; BSG, Urt. v. 14.12.1982 – 10 RAr 5/82, ZIP 1983, 339 = SozR 7910 § 59 Nr. 14).
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