ZIP 1986, 868
Amtliche Leitsätze:
1. Die Bestimmung des § 15 GWB, die die Gestaltungsfreiheit des Vertragspartners für Zweitverträge sicherstellen soll, findet keine Anwendung auf das Weisungsrecht des Unternehmers, gegenüber seinem Handelsvertreter für die in seinem Namen und auf seine Rechnung abgeschlossenen Verträge.
2. Das gilt auch bei einer Einbeziehung des Facheinzelhandels als Handelsvertreter, wenn das Vertragsverhältnis nicht nur formell, sondern in seinem materiellen Inhalt, insbesondere mit Risiko- und Lastenverteilung, als Handelsvertreterverhältnis gestaltet ist.
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