ZIP 1995, 1071
Amtliche Leitsätze:
1. Eine angemessene Verwertungsregelung ist weder Voraussetzung für die Wirksamkeit formularmäßiger Kapitallebensversicherungszessionen noch für die einer offenen Abtretung aller Honoraransprüche eines Zahnarztes gegen eine kassenzahnärztliche Vereinigung.
2. Die Wirksamkeit einer formularmäßigen Singularsicherungsabtretung ist nicht von der Festlegung einer zahlenmäßig bestimmten Deckungsgrenze oder der ermessensunabhängigen Ausgestaltung der Freigabepflicht des Sicherungsnehmers abhängig.
3. Gleiches gilt für die Wirksamkeit einer formularmäßigen Sicherungsabtretung des pfändbaren Teils aller Honoraransprüche gegen eine kassenzahnärztliche Vereinigung an eine Bank jedenfalls dann, wenn der abtretende Zahnarzt bei Einhaltung einer vereinbarten Kreditlinie über eingehende Zahlungen der kassenzahnärztlichen Vereinigung frei verfügen kann.
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