ZIP 1995, 1091
Amtliche Leitsätze:
1. Der formularmäßige Ausschluß des Sonderkündigungsrechts des Mieters von Geschäftsräumen bei Verweigerung der Erlaubnis zur Untervermietung ist gemäß § 9 AGBG unwirksam, wenn eine Untervermietung nach der Vertragsgestaltung nicht ausgeschlossen ist, aber der Vermieter die erforderliche Erlaubnis nach Belieben verweigern kann.
2. Zum Erfordernis des „Stellens“ des Mietvertragsformulars.
3. Ist die Zulassung der Revision wirksam auf einen Teil des Streitgegenstands beschränkt worden, weil die Sache nur hinsichtlich dieses abtrennbaren Teils grundsätzliche Bedeutung hat, so kann durch eine unselbständige Anschlußrevision das Berufungsurteil nicht hinsichtlich eines anderen Teils des Streitgegenstands angegriffen werden (Fortführung von BGHZ 111, 158, 166 f = ZIP 1990, 933, dazu EWiR 1990, 895 (Littbarski)).
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