ZIP 1995, 1114
Amtlicher Leitsatz:
In die Abwägung, ob eine unbillige Behinderung eines Anbieters von Importarzneimitteln darin liegt, daß sich alle Arzneimittelgroßhändler weigern, diese Importarzneimittel in ihr Sortiment aufzunehmen, ist die Zielsetzung des Gesetzgebers, daß die Importarzneimittel im Wettbewerb mit anderen Arzneimitteln auf dem inländischen Markt erhältlich sein sollen, einzubeziehen; das gilt auch dann, wenn diese Zielsetzung in Regelungen außerhalb des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (hier: § 129 SGB V) zum Ausdruck kommt.
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