ZIP 1996, 606
Leitsätze des Gerichts:
1. Der Inhaber eines schuldrechtlichen Nutzungsrechts ist regelmäßig nicht zur Anfechtung eines den genutzten Vermögenswert betreffenden Restitutionsbescheids berechtigt. Das gilt auch in den Fällen des Restitutionsausschlusses nach § 5 Abs. 1 VermG.
2. Der Vermögenszuordnungsbescheid stellt auch für das Restitutionsverfahren nach dem Vermögensgesetz die Eigentumsverhältnisse und damit die Verfügungsberechtigung an dem zu restituierenden Vermögenswert klar.
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