ZIP 2005, 558
Neues Verjährungsrecht in der zivilrechtlichen Beratungspraxis
Überblick über die wichtigsten Neuregelungen des Verjährungsanpassungsgesetzes im Wirtschaftsrecht
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts (SchuModG) vom 26.11.20011 wurde auch das Verjährungsrecht des BGB umfassend reformiert. Statt der Regelverjährungsfrist von 30 Jahren wurde in § 195 BGB eine wesentlich kürzere Regelverjährungsfrist von 3 Jahren normiert. Die Verkürzung der Regelverjährung führte insbesondere im Bereich des Kapitalgesellschaftsrechts zu systemwidrigen Wertungswidersprüchen und Ungereimtheiten, so dass der Gesetzgeber aufgefordert wurde, für Klarheit und Rechtssicherheit zu sorgen.2 Das Verjährungsanpassungsgesetz (VerjAnpG) wurde am 28.10.2004 einstimmig beschlossen, am 14.12.2004 verkündet 3 und ist am 15.12.2004 in Kraft getreten. Der Beitrag gibt einen Überblick über die für die Zivilrechtspraxis wichtigsten Änderungen.
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- Dr. iur., Rechtsanwalt, KÜBLER, Köln
- 1
- BGBl I 2001, 3138.
- 2
- S. z.B. Altmeppen, DB 2002, 514; Pentz, GmbHR 2002, 225; Müller, BB 2002, 1377; Schockenhoff/Fliege, ZIP 2002, 917; Dahl, NZI 2003, 428.
- 3
- BGBl I 2004, 3214.
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