ZIP 2009, 632
Leitsätze der Redaktion:
1. Die Regelung des § 28e Abs. 1 Satz 2 SBG IV entzieht die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung nicht dem Massebeschlag und steht der Anfechtbarkeit der Zahlungen nach §§ 129, 131 InsO damit nicht entgegen.
2. Ein Aussonderungsrecht im insolvenzrechtlichen Sinne entsteht noch nicht allein durch eine per Gesetz fingierte Zuweisung von Zahlungen in das Vermögen eines Dritten. Eine solche Zuweisung ist zunächst eine rein schuldrechtliche Gestaltung der Zwangsverpflichtungen zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Sozialversicherungsträger.
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