RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln0723-9416Zeitschrift für WirtschaftsrechtZIP2009Aktuell87
BGH: Fehlende Kurzstreckeneignung von Diesel-Pkw mit Partikelfilter kein Mangel
Nach dem derzeitigen Stand der Technik sind alle Diesel-Pkw mit Partikelfilter für einen überwiegenden Kurzstreckeneinsatz ungeeignet. Daher stellt es keinen Mangel dar, dass zur Regeneration (Reinigung) des Partikelfilters beim überwiegenden Kurzstreckeneinsatz Regenerationsfahrten mit höherem Tempo notwendig sind, um die Verstopfung des Filters zu vermeiden. Das hat der BGH mit Urteil vom 4.3.2009 (VIII ZR 160/08) entschieden.
Wenn gerade ein Partikelfilter die Ursache für den geltend gemachten Mangel ist, könnten nicht Diesel-Kfz ohne Filter als „Sachen der gleichen Art“ i. S. v. § 434 BGB betrachtet werden. Für die zu erwartende Beschaffenheit komme es auch weder auf die konkrete Vorstellung des Käufers noch auf einen durchschnittlichen technischen Informationsstand der Käuferseite, sondern nur darauf an, welche Beschaffenheit der Käufer „nach der Art der Sache“ erwarten kann. Es könne daher nur auf die Beschaffenheit von Diesel-Kfz mit Partikelfilter abgestellt werden, die grundsätzlich für reinen Kurzstreckenbetrieb ungeeignet seien.