RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0723-9416
Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
ZIP
2017
Aktuell93
BGH zum COMI bei unselbstständig tätigem Schuldner
Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte ist für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen einen unselbstständig tätigen Schuldner regelmäßig begründet, dessen gewöhnlicher Aufenthalt sich zum Zeitpunkt der Antragstellung im Inland befindet. Das hat der BGH mit Beschluss vom 2. 3. 2017 (IX ZB 70/16) entschieden.
Handelt es sich bei dem Schuldner um eine abhängig beschäftigte Person, könne für den Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen nach allgemeiner Rechtsansicht regelmäßig auf den gewöhnlichen Aufenthalt als tatsächlichen Lebensmittelpunkt abgestellt werden, wo der Schwerpunkt der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Beziehungen liegt. Dabei sei die Intensität beruflicher und familiärer Bindungen von besonderer Bedeutung.