ZIP 2019, 613
Leitsätze des Gerichts:
1. Der Abschlussprüfer einer Emissionsgesellschaft kann im Falle eines Verstoßes gegen § 332 Abs. 1 HGB wegen einer Schutzgesetzverletzung nach § 823 Abs. 2 BGB schadensersatzpflichtig gegenüber einem Kapitalanleger sein.
2. Zum Rückgriff auf § 332 Abs. 1 HGB bei der Abschlussprüfung kleiner Aktiengesellschaften (§ 267 Abs. 1 HGB), wenn sich eine Prüfpflicht aus prospektgesetzlichen Vorschriften ergibt.
3. Zu den Anforderungen an einen Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers bei unvollständiger Lage- und Risikoberichterstattung im Lagebericht der Emissionsgesellschaft.
Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.