ZIP 1986, 885
„Umwandlung“ eines Personenunternehmens in eine GmbH und verschleierte Sachgründung
So klar es ist, daß im Falle der verschleierten Sachgründung die Bareinlageverpflichtung des Gesellschafters fortbesteht, so unklar ist das rechtliche Schicksal des Übernahmevertrages. Die Verfasserin tritt hier der verbreiteten Vorstellung einer analogen Anwendung des § 27 Abs. 3 AktG entgegen. Des weiteren wird die Frage behandelt, ob und auf welchem Wege der Gründungsgesellschafter den Fehler bei der Gründung vor der Konkurseröffnung noch bereinigen kann.
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