ZIP 1988, 885
Gebräuche und Mißbräuche bei der Vorfinanzierung von Konkursausfallgeld*
Ob und gegebenenfalls wie Unternehmer, Sanierer, Sequester oder vorläufige Vergleichsverwalter die Vorfinanzierung von Konkursausfallgeld veranlassen können, wird nicht immer einheitlich beurteilt. Eine weitgehende, auch für die Vergangenheit bedeutsame Klärung hat die Neuregelung des 141k Abs. 2a AFG gebracht, die im Mittelpunkt der folgenden Untersuchung steht.
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- *)Dieser Aufsatz geht auf eine Anfrage aus der Praxis zurück.
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