ZIP 1988, 947
Eckwerte für eine 5. Kartellgesetznovelle
Zur Beschleunigung der Reformarbeiten (vgl. u. a. zip-aktuell 1988, A 5 Nr. 20 und A 29 Nr. 105) hat das Bundeskabinett in seiner Sitzung am 29. Juni 1988 Eckwerte verabschiedet, durch die der wesentliche Inhalt der 5. Kartellgesetznovelle festgelegt wird. Über die Eckwerte hinaus, die den Kernbereich der Novelle beschreiben, sind noch weitere Änderungen vorgesehen, die zum Teil aber noch näher geprüft werden müssen. Mit dem konventionellen Ansatz der Novelle wird die Frage der generellen Anpassung des GWB an die Entwicklung des europäischen Wettbewerbsrechts derzeit offengelassen, weil sich die endgültige Ausformung des europäischen Rechts noch nicht mit hinreichender Deutlichkeit abzeichnet. Es ist vorgesehen, den Referentenentwurf für die 5. Kartellgesetznovelle bis September dieses Jahres zu erstellen und den Regierungsentwurf dem Kabinett im Januar 1989 zur Beschlußfassung vorzulegen, damit die Verabschiedung der Novelle noch in dieser Legislaturperiode möglich ist (vgl. auch zip-aktuell 1988, A 101 Nr. 374).
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