ZIP 1991, 919
Leitsätze der Redaktion:
1. Die in Nr. 10 AGB-Sparkassen enthaltenen beiden ersten Alternativen („Nimmt der Kunde Kredit ohne ausdrückliche Vereinbarung oder über den vereinbarten Betrag hinaus in Anspruch“) halten einer Inhaltskontrolle nach § 9 AGBG stand.
2. Die dritte Alternative der Nr. 10 AGB-Sparkassen („Nimmt der Kunde Kredit … über den Fälligkeitstermin hinaus in Anspruch“) benachteiligt den Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben i. S. d. § 9 Abs. 1 AGBG unangemessen und ist auch gemäß § 11 Nr. 5a AGBG unwirksam.
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