ZIP 1991, 928
Leitsatz der Redaktion:
Vorausleistungen auf eine geplante Kapitalerhöhung befreien den Einlageschuldner nur, wenn sich die Gesellschaft zur Zeit der Leistung in einer Krise befindet und zwischen der Leistung und dem Kapitalerhöhungsbeschluß ein enger zeitlicher Zusammenhang besteht.
Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.