ZIP 1998, 611
Leitsatz der Redaktion:
Eine wegen geplanter Betriebsstilllegung vom Sequester ausgesprochene betriebsbedingte Kündigung ist sozial gerechtfertigt, auch wenn der Betrieb durch den Verwalter über das Auslaufen der Kündigungsfrist hinaus fortgeführt wird, weil unvorhersehbar Landesmittel zur Finanzierung der Betriebsfortführung zur Verfügung gestellt werden.
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