ZIP 2005, 604
Der Widerspruch gegen Lastschriften durch den (vorläufigen) Insolvenzverwalter
Zugleich Besprechung BGH v. 4.11.2004 – IX ZR 22/03, ZIP 2004, 2442 (m. Anm. Bork)
Gleich in mehreren parallel gelagerten Fällen hatte der BGH vor kurzem Gelegenheit, zu dem umstrittenen Problem des Widerspruchs gegen Einzugsermächtigungs-Lastschriften durch den vorläufigen Insolvenzverwalter Stellung zu nehmen. Er kommt zu dem Ergebnis: „Der vorläufige Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt ist berechtigt, die Genehmigung von Belastungsbuchungen im Einzugsermächtigungsverfahren zu verhindern, auch wenn sachliche Einwendungen gegen die eingezogene Forderung nicht erhoben werden“ (amtlicher Leitsatz).
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- Dr. iur., Rechtsanwältin und Insolvenzverwalterin, Köln
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