ZIP 2005, 610
Leitsatz des Gerichts:
Die Ansicht, der in § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG enthaltene Erlaubnisvorbehalt erfasse auch solche gewerblichen Betätigungen im Bereich von Bankgeschäften und sonstigen Finanzdienstleistungen, die ohne verfestigte Form einer Zweigniederlassung oder Hauptverwaltung im Inland ausgeübt würden, begegnet erheblichen rechtlichen Bedenken (entgegen VG Frankfurt/M. v. 7.5.2004 – 9 G 6496/03 (V), ZIP 2004, 1259).
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