RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln0723-9416Zeitschrift für WirtschaftsrechtZIP2005RechtsprechungVertrags- und HaftungsrechtAGBG §§ 3, 9; BGB § 781Unwirksamkeit des formularmäßigen Ausschlusses aller Vergütungsansprüche für nachträgliche, nicht schriftlich in Auftrag gegebene BauleistungenAGBG§ 3AGBG§ 9BGB§ 781BGH, Urt. v. 14.10.2004 – VII ZR 190/03 (OLG Düsseldorf ), DB 2005, 222BGHUrt.14.10.2004VII ZR 190/03DB 2005, 222OLG Düsseldorf
Leitsätze des Gerichts:
1. Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers in einem Einheitspreisvertrag „Auch bei einem Einheitspreisvertrag ist die Auftragssumme limitiert“ ist überraschend und wird daher nicht Vertragsbestandteil.
2. Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers „Zusätzliche Leistungen werden nur nach schriftlich erteiltem Auftrag bezahlt“ benachteiligt den Auftragnehmer entgegen Treu und Glauben unangemessen und ist daher unwirksam (Bestätigung von BGH, Urt. v. 27.11.2003 – VII ZR 53/03, ZIP 2004, 223).
3. Die Prüfung und Abzeichnung der Schlussrechnung durch den Architekten bindet den Auftraggeber auch dann nicht als kausales Schuldanerkenntnis, wenn er selbst die Rechnung an den Auftragnehmer weitergeleitet hat.