ZIP 2007, 653
Die Vorrats-SE – Zulässigkeit und wirtschaftliche Neugründung
Die Rechtsform der SE gerät zunehmend in den Blick der Praxis, und als einer ihrer ersten Problemfälle erweist sich der Umgang mit (unternehmenslosen) Vorratsgesellschaften. Schon deren Zulässigkeit ist umstritten (sub I). Die Autoren sind der Auffassung, dass eine Vorratsgesellschaft auch ohne Arbeitnehmerbeteiligung gegründet werden kann, dass diese nach dem Konzept der wirtschaftlichen Neugründung (sub II 1) aber nachzuholen ist, sobald die Vorrats-SE aktiviert wird (sub III 2, 3). Außerdem sind hier die gläubigerschützenden Gründungsvorschriften des AktG in gleicher Weise anwendbar wie bei Aktivierung einer deutschen Vorrats-AG. Sie sind allerdings um einige Vorschriften der SE-VO zu ergänzen (sub II 2). Rechtstreitigkeiten um die Arbeitnehmermitbestimmung sind im Rahmen des Statusverfahrens auszutragen (sub III 4).
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- Dr. iur., Universitätsprofessor in Münster, Direktor des Instituts für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht
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- Dr. iur., Universitätsprofessor in Mannheim, Direktor des Instituts für Unternehmensrecht
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