ZIP 2007, 692
Leitsatz der Redaktion:
Hat eine GmbH entgegen ihrer Verpflichtung aus § 7d SGB IV keine Vorkehrungen getroffen, um Wertguthaben aus Altersteilzeitarbeitsverhältnissen für den Fall der Zahlungsunfähigkeit abzusichern, so haftet der Geschäftsführer nicht für Schäden, die den Arbeitnehmern durch die Nichterfüllung ihrer Wertguthaben wegen Insolvenz der Gesellschaft entstehen.
Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.