ZIP 2019, 646
Eine Lanze für die Differenzhaftung bei Verschmelzung von GmbH
Zugleich Besprechung BGH v. 6. 11. 2018 – II ZR 199/17, ZIP 2019, 114
Mit seinem Urteil vom 6. 11. 2018 hat der BGH entschieden, bei einer Verschmelzung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung im Wege der Aufnahme mit Kapitalerhöhung beim übernehmenden Rechtsträger treffe die Gesellschafter der beteiligten Rechtsträger im Falle der Überbewertung des Vermögens des übertragenden Rechtsträgers keine Differenzhaftung. Dieser Entscheidung ist nachstehend zu widersprechen.
- *
- *)Prof. Dr. iur., Notar a. D., Hamburg
Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.