ZIP 1994, 1194
Amtlicher Leitsatz:
Der Steuerfiskus kann Konkursgläubiger im Konkurse über das Vermögen eines Spediteurs sein, der gemäß § 12 Abs. 3 Zollgesetz zum Sammelzollverfahren zugelassen wurde mit der Auflage, die Einfuhrumsatzsteuer für die von ihm vertretenen Zollbeteiligten (Importeure) zu entrichten.
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