RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln0723-9416Zeitschrift für WirtschaftsrechtZIP2011RechtsprechungGesellschafts- und KapitalmarktrechtBGB §§ 705, 873; GBO §§ 20, 29; ErbbauRG § 11Zum Nachweis von Existenz, Identität und Vertretung der GbR beim Erwerb eines Grundstücksrechts (hier: Erbbaurecht)BGB§ 705BGB§ 873GBO§ 20GBO§ 29ErbbauRG§ 11OLG Köln, Beschl. v. 13.12.2010 – 2 Wx 137/10 (rechtskräftig; AG Bergisch Gladbach)OLG KölnBeschl.13.12.20102 Wx 137/10rechtskräftigAG Bergisch Gladbach
Leitsätze des Gerichts:
1. Die Eintragung im Grundbuch ist beim rechtsgeschäftlichen Erwerb von Rechten an einem Grundstück kein bloßer Folgetatbestand des materiellrechtlichen Geschäfts, sondern durch die Bestimmung des § 873 Abs. 1 BGB in den Erwerbstatbestand selbst eingebunden. Diesen Regelungszusammenhang verkennt, wer dem Grundbuch(recht) bei diesem Erwerb nur eine „dienende“ Funktion zuweist. An die wesentlichen Grundstrukturen der gesetzlichen Regelung ist die Rechtsprechung auch dann gebunden, wenn sie Rechtsfortbildung betreibt.
2. Auch bei der Übertragung eines Erbbaurechts auf eine bereits bestehende GbR sind dem Grundbuchamt die Existenz, die Identität und die Vertretung der Gesellschaft in der Form des § 29 Abs. 1 GBO nachzuweisen.
Anmerkung der Redaktion:
Der Beschluss ist rechtskräftig geworden, nachdem die Rechtsbeschwerde zurückgenommen wurde. Das Verfahren wurde beim BGH unter dem Az. V ZB 8/11 geführt.