ZIP 1985, 1001
Amtliche Leitsätze:
1. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Vertrag nichtig ist, durch den einem steuerlichen Berater eine Provi-ZIP 1985, 1002sion dafür versprochen wird, daß er seine Mandanten zu einer bestimmten Vermögensanlage veranlaßt (Ergänzung zu BGHZ 78, 263).
2. Die Grundsätze, die die Rechtsprechung über die Beurteilung von Provisionsvereinbarungen mit Angehörigen steuerberatender Berufe aufgestellt hat (BGHZ 78, 263), finden auch dann Anwendung, wenn die Provision nicht dem steuerlichen Berater selbst, sondern einer Gesellschaft gezahlt werden soll, an der der steuerliche Berater maßgeblich beteiligt ist.
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