ZIP 1985, 969
Einzelkaufmännisches Unternehmen und Erbenmehrheit im Spannungsfeld von Handels-, Gesellschafts-, Familien- und Erbrecht
Zugleich Besprechung des BGH-Urteils vom 8.10.1984 – II ZR 223/83, ZIP 1984, 1469
Das Urteil des II. Zivilsenats vom 8.10.1984 war Anlaß, zu einer zentralen Fragestellung der Unternehmensnachfolge Stellung zu nehmen: Miterben können – so der Senat – auch ohne gesellschaftsrechtlichen Zusammenschluß ein ererbtes einzelkaufmännisches Unternehmen in ungeteilter Erbengemeinschaft ohne zeitliche Begrenzung fortführen. Mit der Fortführung ist nicht zwingend ein gesellschaftsrechtlicher Zusammenschluß verbunden. Gewichtige Stimmen hatten sich in den letzten Jahren gegen diese These gewandt, was zu einer gewissen Rechtsunsicherheit geführt hatte. In seinem Beitrag schließt sich der Verfasser dem Standpunkt des BGH an und versucht gleichzeitig aufzuzeigen, welche Problemstellungen und Konsequenzen für die Praxis die Anerkennung der Organisationsform Erbengemeinschaft im Handelsverkehr mit sich bringt.
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