ZIP 1985, 991
Amtlicher Leitsatz:
Werden am Ende einer Rechnungsperiode Abschlußspesen eines Kontokorrent-Girokontos in einen Tagesauszug eingestellt, kann dieser ohne entsprechende Hinweise der Bank nicht als periodischer Rechnungsabschluß i. S. d. § 355 HGB angesehen werden.
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