ZIP 1988, 1027
Ansprüche des Darlehensgebers bei Verzug des Darlehensnehmers
Die rechtliche Handhabung des Darlehens im Verzug ist heftigumstritten. Mit seiner Entscheidung vom 28.4.1988 wollte der Bundesgerichtshof Klarheit schaffen (BGH ZIP 1988, 759 = EWiR § 286 BGB 2/88, 657 (Rümker)). Ob ihm das gelungen ist, wird im folgenden untersucht.
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