ZIP 1996, 699
Zur Pfändung eines Pflichtteils nach § 852 ZPO
Insolvenz und Erbschaft – ein Zusammentreffen von zunehmender Bedeutung. Milliardenvermögen werden vererbt und immer mehr Menschen verschulden sich heute, auch im Hinblick auf mögliche Erbschaften. Mit dieser Entwicklung wächst, vor allem bei drohenden oder bereits eingetretenen Insolvenzen, der Wunsch, das Familienvermögen in die „richtigen“ Hände gelangen zu lassen, wozu in der Regel nicht die der Gläubiger zählen. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind zahlreich. Auf einen Teilaspekt – die Pfändung von Pflichtteilsansprüchen – geht der Verfasser im folgenden ein.
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- Dr. iur., Rechtsanwalt, Sozietät Curschmann in Hamburg
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