ZIP 1987, 1102
Amtlicher Leitsatz:
Verpflichtet sich der Darlehensnehmer in einem Kontokorrentkreditvertrag zur Verpfändung eines Festgeldguthabens und überweist er danach einen Teil des Kreditbetrags vom Kontokorrentkonto auf das Festgeldkonto, so hat er das Darlehen auch in Höhe der Gutschrift auf dem Festgeldkonto empfangen.
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