ZIP 1987, 1149
Amtlicher Leitsatz:
Das Verbreitungsgebiet im Sinne des §3 Abs. 2 Nr. 3c und Abs. 3 Satz 2 der WerbeVOStBerG ist in Anlehnung an die wettbewerbsrechtliche Rechtsprechung dahin zu bestimmen, daß es das Gebiet umfaßt, in dem eine Zeitung regelmäßig vertrieben wird und deren Inhalt dritten Personen bestimmungsgemäß und nicht nur zufällig zur Kenntnis gebracht wird.
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