ZIP 1998, 729
Leitsatz der Redaktion:
Die Klausel in einem Kontoeröffnungsformular, in der der Bankkunde in die Beratung und telefonische Werbung durch Kooperationspartner der Bank einwilligt und die keinen Hinweis auf die Freiwilligkeit der Unterzeichnung enthält, ist nach § 9 Abs. 1 AGBG unwirksam. Dies gilt auch für eine Klausel, die die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der persönlichen Kundendaten betrifft.
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