Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Köln
Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Köln
0723-9416
Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
ZIP
2020
Aktuell113
OLG Stuttgart: Ansprüche gegen VW wegen Abgasskandal 2019 verjährt
Die dreijährige Verjährungsfrist von Ansprüchen der Käufer abgasmanipulierter Diesel-Pkw gegen die VW AG wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung begann mit Ablauf des Jahres 2015, so dass die Ansprüche mit Ablauf des 31. 12. 2018 verjährt sind. Das hat das OLG Stuttgart mit Urteilen vom 7. 4. 2020 (10 U 455/19) und 14. 4. 2020 (10 U 466/19) entschieden und zwei 2019 erhobene Klagen abgewiesen. Es widerspricht damit zwei Urteilen des OLG Oldenburg vom 30. 1. 2020 (1 U 131/19, 1 U 137/19, dazu ZIP-aktuell Heft 14/2020, Nr. 95), befindet sich aber in Übereinstimmung mit einem Hinweisbeschluss des OLG München (ZIP 2020, 127, dazu EWiR 2020, 205 (Krumscheid)).
Eine Klageerhebung bereits im Jahr 2015 sei zumutbar gewesen. Ein Verfahren zur Klärung einer entscheidungserheblichen – und obergerichtlich seinerzeit noch nicht entschiedenen – Rechtsfrage ZIP 2020, A 34sei stets zumutbar. Zuwarten allein habe keine Klärung der Rechtslage erwarten lassen. Weiter hätten die Kläger, die ihre Pkw bereits 2012 bzw. 2013 erworben hatten, bereits im Jahr 2015 mindestens eine grob fahrlässige Unkenntnis von den für den Beginn der Verjährung erforderlichen Tatsachen gehabt. Das Unterlassen der Einholung einer Auskunft über die Betroffenheit des eigenen Fahrzeugs z. B. über die vom VW-Konzern ab Oktober 2015 zur Verfügung gestellte Online-Abfrage sei angesichts der öffentlich verbreiteten Informationen des Kraftfahrtbundesamts und der Motorenherstellerin als grob fahrlässig anzusehen.