ZIP 2011, 837
Vergütungsverordnungen für Banken und Versicherungen: Pflicht zum Mobbing?
Politik und Öffentlichkeit führen die Finanz- und Wirtschaftskrise der Jahre 2008/2009 ganz wesentlich auf verfehlte Vergütungssysteme in Banken und Versicherungen zurück. Diese Systeme hätten falsche Anreize gesetzt und zur Eingehung übergroßer Risiken verleitet. Mit zwei Rechtsverordnungen vom 6.10.2010, der auf § 25a KWG gestützten Instituts-Vergütungsverordnung (InstitutsVergV) und der auf § 64b VAG gestützten Versicherungs-Vergütungsverordnung (VersVergV), hat der Gesetzgeber nun für die Ausgestaltung von Vergütungssystemen in Kreditinstituten und Versicherungen (im Folgenden zusammen „Unternehmen“) ebenso enge wie komplizierte und unübersichtliche Regeln aufgestellt. Die Praxis kämpft derzeit nicht nur mit der Frage, wie Vergütungssysteme künftig im Einklang mit den Verordnungen zu gestalten sind. Kopfzerbrechen bereitet vor allem die Umstellung bestehender Verträge und Regelungen.
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- Dr. iur., Rechtsanwalt und Partner bei Gleiss Lutz, Stuttgart
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- Dr. iur., LL.M. (Yale), Rechtsanwalt und Partner bei Gleiss Lutz, Stuttgart
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