ZIP 2011, 846
Handlungsoptionen des Insolvenzverwalters als Reaktion auf die neue Rechtsprechung des BGH zum Einzugsermächtigungsverfahren
Zugleich Besprechung BGH v. 20.7.2010 – IX ZR 37/09, ZIP 2010, 1552, und XI ZR 236/07, ZIP 2010, 1556
Der Beitrag setzt sich kritisch mit den jüngsten Entscheidungen des BGH zum Einzugsermächtigungsverfahren auseinander. Dabei wird aufgezeigt, dass bei Geltung der Genehmigungsfiktion gegenüber dem vorläufigen Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt ein Anfechtungsanspruch des Insolvenzverwalters gegen die Zahlstelle gem. §§ 129, 130 InsO entstehen kann. Darüber hinaus wird erläutert, dass der Insolvenzverwalter die Möglichkeit hat, eine behauptete frühzeitige konkludente Lastschriftgenehmigung durch den Insolvenzschuldner dadurch zu beseitigen, dass er nach § 119 BGB analog eine Irrtumsanfechtung gegenüber der Zahlstelle erklärt.
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- Dr. iur., LL.M.oec., Rechtsanwalt, Insolvenzverwalter, Partner der AHW Insolvenzverwaltung, Köln
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