ZIP 1996, 828
Leitsätze des Gerichts:
1. Ist zur Sicherung eines Bankkredits an einem vermieteten Grundstück eine Grundschuld bestellt worden, so stellt die zusätzliche Abtretung der Mietforderungen schon deshalb keine sittenwidrige Übersicherung dar, weil sich bereits die Grundschuld nach §§ 1123, 1192 BGB auf die Mietforderungen erstreckt.
2. Zur Frage der Übersicherung eines Bankkredits.
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