ZIP 1997, 838
Leitsatz des Gerichts:
Nr. 11 Scheckbedingungen 1989, der das Missbrauchs- und Fälschungsrisiko bei Schecks ohne Rücksicht auf ein Verschulden des Kunden auf diesen abwälzte, verstieß auch im kaufmännischen Verkehr gegen § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG.
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