ZIP 2016, 899
Mitbestimmungserstreckung auf Auslandsgesellschaften
Das deutsche Mitbestimmungsmodell steht rechtspolitisch unter Druck. Der Wechsel in die SE (Societas Europaea), die grenzüberschreitende Verschmelzung oder die Verwendung ausländischer Rechtsformen bieten Möglichkeiten, sich der Anwendung des deutschen Mitbestimmungsrechts zu entziehen. Auch wenn sich insoweit noch keine Massenbewegung abzeichnet, nimmt die Zahl derer, die solche Gestaltungen nutzen, beständig zu. Im Schrifttum wird daher schon seit längerem diskutiert, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Erstreckung der deutschen Mitbestimmung auf ausländische Rechtsformen möglich ist. Entscheidender Maßstab ist das Beschränkungsverbot der europäischen Niederlassungsfreiheit, das die Verwendung eines möglichst milden Mittels verlangt. Dies könnte die bei SE und grenzüberschreitender Verschmelzung erprobte Verhandlungslösung sein. Der Beitrag analysiert nach einem kurzen Blick auf die aktuelle Erosion der deutschen Mitbestimmung (I) die vom EU-Recht gesetzten Grenzen (II) und die konkrete Ausgestaltung einer Verhandlungslösung (III).
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- *)Dr. iur., Universitätsprofessor, Würzburg. Eine in den Abschnitten I und II erweiterte Fassung dieses Beitrags erscheint demnächst in Teichmann/Kraushaar (Hrsg.), Mitbestimmungsvielfalt in Deutschland und Europa.
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