ZIP 2008, 70
Leitsätze der Redaktion:
1. Zur Pflicht einer kleinen AG, aufgrund der Satzung einen Lagebericht zu erstellen.
2. Das satzungswidrige Fehlen eines Lageberichts trotz Ankündigung seiner Vorlage in der Einladung zur Hauptversammlung führt zur Anfechtbarkeit der Entlastung des Vorstands. Das gilt auch dann, wenn der Hauptversammlung ein Konzernlagebericht vorgelegt worden ist.
3. Das Fehlen des Lageberichts führt – auch bei Vorlage eines Konzernlageberichts – zur Anfechtbarkeit der Gewinnverwendungsbeschlusses.
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