ZIP 2019, 61
Regelung des „präsumtiven“ Gläubigerausschusses de lege ferenda als „Evaluationslösung“?
Der Verfasser befasst sich mit einem weitreichenden Vorschlag des Berichtes zur „ESUG-Evaluation“, dem Ruf nach gesetzlicher Regelung eines „vor-vorläufigen“ Gläubigerausschusses mit gleichzeitiger bindender Auswahlkompetenz für den (vorläufigen) Insolvenzverwalter. Er hinterfragt aus praktischer Sicht dessen Umsetzungsnotwendigkeit und -fähigkeit.
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- *)Richter am Amtsgericht, Insolvenzgericht, Hamburg; der Autor ist Vorstandsmitglied des Bundesarbeitskreises Insolvenzgerichte (BAKinso e. V.)
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