RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0723-9416
Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
ZIP
2019
Aktuell11
BAG zu Mehrarbeitszuschlägen bei Teilzeitarbeit
Eine Regelung in einem Tarifvertrag kann im Einklang mit § 4 Abs. 1 TzBfG dahin auszulegen sein, dass Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitbeschäftigten für die Arbeitszeit geschuldet sind, die über die Teilzeitquote hinausgeht, die Arbeitszeit einer Vollzeittätigkeit jedoch nicht überschreitet. Das hat das BAG mit Urteil vom 19. 12. 2018 (10 AZR 231/18) entschieden.
Zu vergleichen seien die einzelnen Entgeltbestandteile, nicht die Gesamtvergütung. Teilzeitbeschäftigte würden benachteiligt, wenn die Zahl der Arbeitsstunden, von der an ein Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung entsteht, nicht proportional zu ihrer vereinbarten Arbeitszeit vermindert werde. Der 10. BAG-Senat gibt damit seine gegenläufige Ansicht (vgl. BAG v. 26. 4. 2017 – 10 AZR 589/15) auf und schließt sich der Auffassung des 6. Senats an (BAG v. 23. 3. 2017 – 6 AZR 161/16).