Otto Schmidt Rechtsverlag KG
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0723-9416
Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
ZIP
2020
Aktuell13
BFH: Rechtswidrige Sachpfändung nach Aufhebung des Durchsuchungsbeschlusses
Wird eine Durchsuchungsanordnung aufgehoben, hat das FG die Rechtswidrigkeit der im Rahmen der Durchsuchung durchgeführten Sachpfändung auf Antrag festzustellen. Das hat der BFH mit Urteil vom 15. 10. 2019 (VII R 6/18) entschieden.
Dem FG sei es verwehrt, die Entscheidung des LG, mit dem dieses den Durchsuchungsbeschluss aufgehoben hat, auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Vielmehr werde aufgrund der bloßen Aufhebung des Durchsuchungsbeschlusses eine bereits durchgeführte Durchsuchung mit allen dabei vorgenommenen Vollstreckungsmaßnahmen rechtswidrig. Die Durchsuchungsanordnung sei Grundlage für die Rechtmäßigkeit der durchgeführten Vollstreckungsmaßnahmen. Entfällt die Durchsuchungsanordnung, blieben auf ihrer Grundlage getroffene Maßnahmen zwar wirksam, seien aber im finanzgerichtlichen Verfahren anfechtbar. Dies diene dem Schutz ZIP 2020, A 4der Unverletzlichkeit der Wohnung gem. Art. 13 GG und sichere die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens. Andernfalls würde der nach der ZPO vorgesehene Rechtsschutz unterlaufen.