ZIP 2007, 937
Erwartungen der gerichtlichen Praxis an einen Gemeinsamen Referenzrahmen für ein Europäisches Vertragsrecht
Jeder am Europarecht Interessierte hat schon vom Gemeinsamen Referenzrahmen für ein Europäisches Vertragsrecht (GRR; Common Frame of Reference – CFR) gehört; was sich dahinter verbirgt, wissen nur Spezialisten; was schließlich einmal als Gemeinsamer Referenzrahmen das Licht der Rechtswelt erblicken wird, weiß noch niemand. Das Vorhaben hat eine Diskussion neu entfacht, die bisher über akademische Zirkel kaum hinausreichte: Ist der GRR der erste Schritt für ein „Europäisches Zivilgesetzbuch“, vielleicht gar schon Modell eines solchen? Unabweisbar ist jedenfalls mehr Kohärenz zwischen den sektorspezifischen Gemeinschaftsregeln untereinander und mit den nationalen Rechtsordnungen.
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- Prof. Dr. iur., Präsident des Bundesgerichtshofs. Überarbeiteter Vortrag, den Verf. auf dem 3. Europäischen Diskussionsforum – Kohärenz im Vertragsrecht, 1./2. März 2007, Stuttgart, gehalten hat.
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